Werkstattgespräche: Neues zum Rechtsmissbrauch im Lauterkeitsrecht (UWG)
Die Begriffe „Abmahnwelle“ und „Abzocke“ machen auch im Bereich des Lauterkeitsrechts die Runde. In diesem Zusammenhang wird eine Vorschrift im UWG wiederbelebt, von der man sagen kann, dass sie viele Jahre einen „Dornröschenschlaf“ gehalten hat: § 8 Abs. 4 UWG. Dort ist der sog. Rechtsmissbrauchseinwand geregelt. Der Vortrag will aufzeigen, welche Entwicklung diese Norm in der gerichtlichen Praxis spielt, unter welchen Prämissen ihre Anwendung gerechtfertigt ist und ob sie geeignet ist, die „Lauterkeit“ des Lauterkeitsrechts aufrecht zu erhalten.
Referent:
RiOLG Dr. Jochen Schlingloff, Thüringisches Oberlandesgericht, Jena
Werkstattgespräch
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Werkstattgespräche: Das Verbot der Patentierung von Stammzellen - rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen
Das Verbot der Patentierung von Stammzellen-rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen eines Wanderers zwischen den Welten
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2011 (C-34/10 Brüstle/Greenpeace) zur Patentierung von Embryonen und humanen Stammzellen in einer sehr weitreichenden Auslegung des Art. 6 II lit. c der Richtlinie 98/44/EG eine Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre eine vorhergehende (auch legale) Zerstörung oder Verwendung menschlicher Embryonen als Ausgangsmaterial erfordert. Das erfasst auch die Verwendung von Stammzellen zu medizinischen Heilzwecken.
Werkstattgespräche: Aktuelle markenrechtliche Fragen der 1. Instanz
Referentinnen:
VRi‘inLG Dr. Susanne Fudickar,
Ri‘inLG Kirstin Thelen,
Ri‘in Carolin Kroll-Schlüter,
2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Während des letzten diesjährigen Werkstattgesprächs berichteten Mitglieder der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aus der Spruchpraxis. Berührt wurden verschiedene Fragestellungen des Prozess- sowie des materiellen Rechts, beginnend mit dem Recht des einstweiligen Rechtsschutzes.
Werkstattgespräche: Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz
Referent: Prof. Dr. André Niedostadek LL.M., Hochschule Harz, Halberstadt
Zum Jahresbeginn 2011 hat die Bundesregierung das Mediationsgesetz auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, die außergerichtliche Konfliktlösung zu stärken. Wo steht das Gesetzgebungsverfahren aktuell (die zugrunde liegende EU-Mediationsrichtlinie war bereits bis Mai 2011 umzusetzen)? Bieten sich konkrete Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Gewerblichen Rechtschutzes? Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?
Werkstattgespräche: Die digitale Agenda für Europa - Vorschläge der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform
Referent: Dr. Philipp Runge, Europäische Kommission, Brüssel
Veranstaltungsbericht
„Die Digital Agenda für Europa – Vorschläge der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform.“
Presse
Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz als Link der Woche im web.report der NJW, Ausgabe 48.
Abschlussfeier LL.M. Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz
Am 28. Oktober 2010 konnten die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Gewerblicher Rechtsschutz auf Schloss Mickeln ihre Abschlussurkunden entgegen nehmen.
apud
Der Arbeitskreis Patentrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (APUD) präsentiert das APUD-Patentbewertungsmodell im Düsseldorfer Industrieclub.
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Düsseldorfer Vertragswerkstatt

1. Das Projekt "Düsseldorfer Vertragswerkstatt"
2. Die Bausteine für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag
4. Kontakt
1. Das Projekt "Düsseldorfer Vertragswerkstatt"
Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" ist eine Kooperation zwischen der Abteilung Forschung und Technologietransfer der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz, Düsseldorf (CIP). Ziel der Kooperation ist die Entwicklung von Vertragsbausteinen für Forschungskooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen. Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" wird von der Patentverwertungsagentur "PROvendis" unterstützt.
2. Die Bausteine für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag
Die Düsseldorfer Vertragsbausteine basieren auf Ergebnissen von Umfragen und Interviews, die mit ausgewählten Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), Universitätskliniken sowie Unternehmen und Verbänden verschiedener Branchen geführt wurden.
Ziel des Projektes ist es, den Vertragsparteien ausgewogene und flexible Vertragsbausteine zur Verfügung zu stellen. Nicht zuletzt soll dadurch die Verhandlungsposition der Hochschulen gegenüber der Industrie gestärkt werden. Die Vertragsbausteine können nicht pauschal als Formular auf einschlägige Vertragsverhältnisse angewandt werden, sondern dienen der Orientierung und müssen dem konkreten Fall angepasst werden. Sie enthalten Optionen z.B. über die Einbeziehung weiterer Forscher, die Zahlungs- und Verwertungsmodalitäten.
Die Düsseldorfer Vertragsbausteine regeln ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen Hochschule und Industriepartner. Der an der Hochschule beschäftigte Projektleiter nimmt in einer separaten Erklärung vom F&E-Vertrag Kenntnis und verzichtet gegenüber dem Industriepartner auf seine negative Publikationsfreiheit. Ein wesentliches Merkmal der Düsseldorfer Vertragsbausteine ist die Zuordnung der Forschungsergebnisse im Vorfeld. Grundsatz ist bei Gemeinschaftserfindungen die entgeltliche Vorausabtretung der Forschungsergebnisse abhängig vom jeweiligen Erfinderanteil der Vertragspartner.
Die Vertragsbausteine liegen in kommentierter Fassung im "Leitfaden zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und der Industrie" vor (s. Projektverlauf).
3. Der Projektverlauf
Die "Düsseldorfer Vertragswerkstatt" startete im Januar 2004 mit einem Workshop zu rechtlichen Fragen bei der Gestaltung von Drittmittelverträgen.
- Bericht der ersten Veranstaltung:
Erfolgreicher Start der "Düsseldorfer Vertragswerkstatt"
Im Rahmen des Workshops erarbeitete das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz einen Leitfaden zur Vertragsgestaltung bei Drittmittelprojekten zwischen Hochschulen und der Industrie, der in 3. Auflage 2006 vorliegt. Dieser Leitfaden enthält eine Kommentierung der Vertragsbausteine.
- Peter / Runge / Wille:
Leitfaden zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und der Industrie 2006 - 3. Auflage (.pdf)
Der Leitfaden (Stand August 2006, 32 Seiten) ist gegen eine Schutzgebühr von 25 € beim Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz erhältlich. Für Bestellungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Online steht Ihnen eine Übersicht zum Leitfaden zur Verfügung.
In der Folge entwickelte das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz einen ersten "Diskussionsentwurf für einen Forschungskooperationsvertrag". Diese Fassung war das Ergebnis zahlreicher Interviews mit Verbänden und Unternehmen aus der Pharma-, Chemie-, Maschinenbau- und Automobilbranche. Beteiligt waren der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), die SchwarzPharma AG, die Grünenthal GmbH, Bayer HealthCare, der Verband der Chemischen Industrie (VCI), die BASF Coatings AG, die Degussa AG, die Schlafhorst/Saurer GmbH & Co. KG sowie die DaimlerChrysler AG. Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz präsentierte den Diskussionsentwurf im Rahmen des Workshops "Patentverwertung und Drittmittelverträge" im Anschluss an die Verleihung des Nordrhein-Westfälischen Erfinderpreises auf der Zeche Zollverein in Essen am 18. November 2004.
- Diskussionsentwurf für einen Forschungskooperationsvertrag (erste Fassung - Stand Nov. 2004)
- Anlage zum Diskussionsentwurf (Anmerkungen zur ersten Fassung, Fragebogen Unternehmen)
- Vortragsfolien
- Newsletterartikel für einen Überblick über die Projektdurchführung und den Diskussionsentwurf
Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz hat einen Kommentar zur ersten Fassung des Diskussionsentwurfs veröffentlicht. Der Kommentar erläutert unter Wahrung der Vertraulichkeit der geführten Gespräche die auf den Interviews mit den Unternehmen und Unternehmensverbänden beruhenden Klauseln. Zusätzlich werden Begründungen und Empfehlungen für die verschiedenen Optionen gegeben und aufgezeigt, für welche Branchen welche Variante der Verwertungsklauseln günstig sein kann.
Die kommentierte Fassung des Diskussionsentwurfs ist im o.g. Leitfaden zur Forschungskooperation enthalten.
In der zweiten Projektphase 2005 wurden die Interessen der Hochschulen sondiert. Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz führte hierzu nach Auswertung eines Fragebogens Interviews mit ausgewählten Hochschulen und Unikliniken. Beteiligt waren dabei alle NRW-Hochschulen sowie die FU Berlin, die TU Darmstadt, die TU Dresden, die Universität/das Uniklinikum Freiburg, die LMU und die TU München sowie die Universität Basel und die ETH Zürich.
Anschließend wurde der Diskussionsentwurf erneut überarbeitet und zu den Bausteinen für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag umgestaltet.
Am 17. März 2006 präsentierte das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Vertragsbausteine für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag. Die Veranstaltung trug zu einem interessanten Erfahrungsaustausch unter Beteiligung zahlreicher Vertreter aus den Hochschulverwaltungen - einschließlich der Universitätskliniken - und aus Unternehmen forschungsintensiver Branchen bei.
Einen kurzen Veranstaltungsbericht finden Sie hier.
- ausführlicher Veranstaltungsbericht
- Programm
- Teilnehmerliste
- Präsentation (Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz)
- Präsentation (Dr. Kurt Hellfeldt, Grünenthal GmbH Aachen)
4. Kontakt
Alle Interessierten sind weiterhin herzlich eingeladen, an der Diskussion teilzunehmen und Fragen oder Kritik an das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz zu richten. Wir freuen uns über jede Resonanz.
Homepage: Prof. Dr. Jan Busche
E-Mail: Zum Kontaktformular
Anschrift: Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf
Tel: 0211-81 11 587
Fax: 0211-81 11 741





